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Gewährleistung und Mappe

Drei verschiedene Dinge heißen „die Garantie“. Hier stehen sie einzeln.

Die Werbung der Branche vermischt die Produktgarantie des Herstellers, die Haftung des Betriebs für die Ausführung und Ihre gesetzlichen Rechte — meist, indem sie die längste der drei nennt. Sie schützen Verschiedenes, sie werden von Verschiedenen gegeben, und nur eine davon ist eine Zusage des Unternehmens, das auf Ihrem Dach steht. Wir halten alle drei in jedem Vertrag schriftlich auseinander.

10 Jahre

RoofPruf-Gewährleistung auf die Ausführung

Ausgestellt von: RoofPruf — der Betrieb, der die Arbeit ausgeführt hat

Deckt ab

  • Wassereintritt, der durch unsere Ausführung verursacht wurde
  • Mängel an Befestigung, Überdeckung, Abdichtung und Detailausbildung
  • Ausführung von Einfassungen, Ichsen und Anschlüssen
  • Von uns hergestellte Durchdringungen, einschließlich der PV-Durchgänge
  • Von uns montierte Dachrinnen und Fallrohre
  • Anfahrt, Arbeitszeit, Zugang und Material zur Behebung eines gedeckten Mangels

Deckt nicht ab

  • Versicherte Ereignisse: Sturm, Hagel, Feuer, Anprall
  • Schäden durch Dritte, die nach uns am Dach gearbeitet haben
  • Verstopfte Rinnen und Ichsen, wo die vereinbarte Wartung unterblieben ist
  • Vorbestehende konstruktive Mängel, auf die wir schriftlich hingewiesen haben und die Sie nicht beheben ließen
  • Bewegungen der Gebäudekonstruktion selbst

30–40 Jahre, je nach Produkt

Herstellergarantie auf das Material

Ausgestellt von: Der Systemlieferant, nicht RoofPruf

Deckt ab

  • Dass das Produkt über die genannte Dauer die erklärte Leistung erbringt
  • Frostbeständigkeit, UV-Stabilität und Farbverhalten innerhalb der genannten Grenzen
  • Systemkomponenten, gemeinsam so verwendet, wie der Hersteller es vorschreibt

Deckt nicht ab

  • Alles, was mit der Art der Verlegung zu tun hat
  • Arbeits- und Zugangskosten, sofern die einzelne Garantie sie nicht ausdrücklich einschließt
  • Produkte, die außerhalb der vom Hersteller genannten Bedingungen verlegt wurden
  • Mischsysteme, bei denen Komponenten verschiedener Lieferanten kombiniert wurden

Vom Gesetz bestimmt

Ihre gesetzlichen Rechte

Ausgestellt von: Das Gesetz — sie gelten, was auch immer ein Vertrag sagt

Deckt ab

  • Mängel des Werks bei der Übergabe
  • In Österreich drei Jahre Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen
  • Rechte, auf die vertraglich nicht wirksam verzichtet werden kann

Deckt nicht ab

  • Nichts — aber die Fristen für Rüge und Klage sind streng und je Land verschieden

Die Mappe

Die Mappe ist der Teil, den sonst niemand übergibt

Ist ein Dach fertig, ist fast alles unsichtbar, was darüber entscheidet, wie lange es hält. Die Mappe ist der Weg, es trotzdem zu prüfen: eine dauerhafte digitale Aufzeichnung dessen, was auf Ihr Haus gekommen ist, übergeben bei Fertigstellung und übertragbar an den nächsten Eigentümer.

  • Leistungserklärungen

    Jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst ist, trägt eine Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung. Wir sammeln sie für jedes Produkt auf Ihrem Dach, statt Sie damit in Jahren einem Lieferanten nachlaufen zu lassen.

  • Fotos jeder verdeckten Schicht

    Bahn und ihre Stöße, Konterlattung, Dachlattung, ausgebildete Ichsen, Dämmung und ihre Verklebung, Dampfbremse und jede Durchdringung — fotografiert, bevor sie verdeckt wurden, mit Zeitstempel und Koordinaten.

  • Protokoll der Windsogsicherung

    Die Berechnung für Ihre Exposition und die Aufzeichnung des tatsächlich ausgeführten Befestigungsbildes. Das ist die häufigste Abkürzung im Handwerk und das, was ein Hauseigentümer am schwersten überprüfen kann.

  • Bauphysikalische Berechnung

    Der U-Wert des ausgeführten Aufbaus und der Nachweis zum Kondensatrisiko — genau die Unterlagen, die Förderstellen tatsächlich verlangen.

  • Montagepläne

    Wo das Dach für die spätere PV-Nachrüstung vorbereitet wurde, die exakten Koordinaten der Solarbügel, damit ein späterer Installateur die Anlage von außen setzen kann — ohne die Abdichtung zu öffnen und ohne zu raten, wo die Sparren liegen.

  • Garantiezertifikate

    Unsere Gewährleistung auf die Ausführung und jede anwendbare Systemgarantie des Herstellers, dort registriert, wo eine Registrierung verlangt wird — eine nicht registrierte Garantie ist häufig keine.

Ihre gesetzlichen Rechte

Das sind Ihre Rechte nach dem ABGB, unabhängig von allem, was wir oder ein Hersteller zusagen. Sie sind zur Orientierung zusammengefasst und sind keine Rechtsberatung — vor allem die Fristen sind streng. Es lohnt sich, sie getrennt zu lesen, weil die Werbung sie regelmäßig zu einer einzigen Zahl verschmilzt.

Was gedeckt ist Gesetzliche Frist Rechtsgrundlage
Gewährleistungsfrist 3 Jahre · 12 Monate Vermutungsfrist Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen Sachen drei Jahre; die Ansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf dieser Frist. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Vermutungsfrist nach der Übergabe, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag — mit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurde diese Frist von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Reihenfolge der Rechtsbehelfe Zuerst Verbesserung, dann Geld Nach § 932 ABGB können Sie zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen; erst wenn beides unmöglich oder für uns unverhältnismäßig ist, kommen Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht. Der ältere Begriff „Wandlung“ ist mit BGBl. I Nr. 175/2021 zum 1. Jänner 2022 aus dem Gesetzestext entfallen — wer ihn heute noch verwendet, zitiert eine Fassung, die es nicht mehr gibt.
Kostenvoranschlag Gilt als gewährleistet richtig Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt ein Kostenvoranschlag als gewährleistet richtig, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wird. Unser Fixpreis ist also nicht bloß eine Zusage, sondern der gesetzliche Normalfall — und ein Betrieb, der seinen Voranschlag ausdrücklich für unverbindlich erklärt, sagt Ihnen damit etwas Wesentliches.
Herstellergarantien 30–40 Jahre, je nach Produkt Eine kommerzielle Garantie ist von der Gewährleistung getrennt, freiwillig und kann weit länger laufen: Hier werden Herstellergarantien über 30, 33 und 40 Jahre beworben, häufig gebunden an die Konformität mit ÖNORM EN 1304. Keine davon ist eine Garantie auf das Dach — sie gilt dem Produkt, nicht der Ausführung, und wir vermischen die beiden im Vertrag nie.

Fangen Sie mit der Begehung an. Entscheiden Sie danach.

Eine Begehung zum Fixpreis, ein schriftlicher Zustandsbericht mit beschrifteten Fotos, eine realistische Restlebensdauer und eine kalkulierte Maßnahmenliste. Vollständig angerechnet, wenn Sie bauen — und auch dann brauchbar, wenn nicht.

Kommt gerade Wasser herein? Kennzeichnen Sie die Anfrage als dringend oder schreiben Sie an hello@roofpruf.com, und gehen Sie nicht aufs Dach — tun Sie, was von innen sicher möglich ist, während wir die Meldung lesen.